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   OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19   

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https://dejure.org/2022,33607
OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19 (https://dejure.org/2022,33607)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.10.2022 - 5 LB 15/19 (https://dejure.org/2022,33607)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - 5 LB 15/19 (https://dejure.org/2022,33607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 13 Abs 2 S 1 Nr 3 PBefG, Art 3 Abs 1 EGV 1370/2007, Art 3 Abs 2 EGV 1370/2007, Art 3 Abs 3 EGV 1370/2007, § 8 Abs 4 S 1 PBefG
    Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine Linienverkehrsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskömmlichkeit; eigenwirtschaftliche Erbringung; gemeinwirtschaftliche Erbringung; Genehmigung; Linienbündel; Linienverkehr; ÖPNV; personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage; Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine Linienverkehrsgenehmigung ...

  • rechtsportal.de

    Auskömmlichkeit; eigenwirtschaftliche Erbringung; gemeinwirtschaftliche Erbringung; Genehmigung; Linienbündel; Linienverkehr; ÖPNV; personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage; Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine Linienverkehrsgenehmigung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 15).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 13; Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris Rn. 28 ff.).

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - die Klägerin eine eigenwirtschaftliche Genehmigung begehrt und gegenüber dem Konkurrenten eine gemeinwirtschaftliche Genehmigung erteilt worden ist (im vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wandte sich das klagende Busunternehmen auch dagegen, dass sein Antrag auf Genehmigung des eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie abgelehnt und stattdessen Dritten eine gemeinwirtschaftliche Genehmigung erteilt wurde, vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 1).

    Öffentliche Verkehrsinteressen im Sinne von § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG sind beeinträchtigt, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Bewerber um eine eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung die betreffende Linie wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft - also nicht während der gesamten Laufzeit der Genehmigung - in dem der Genehmigung zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, obwohl ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 13; Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris Rn. 28 ff.).

    Beides stünde im Widerspruch zum Sinn des Genehmigungsverfahrens und des vom Gesetz eingeräumten Drittschutzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris Rn. 31 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 13/19

    Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
    Unerheblich ist, dass die Beklagte die Klägerin - anders als im Verfahren 5 LB 13/19 (ehemaliges Linienbündel III) - nicht im Genehmigungsverfahren zur Offenlegung der Kalkulation aufgefordert hat.

    Angesichts der Vorerfahrungen aus dem Genehmigungsverfahren betreffend das ehemalige Linienbündel III - 5 LB 13/19 - hätte die Klägerin von sich aus die bestehenden Zweifel ausräumen müssen.

  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 19.02

    Telekommunikation; Umstellen eines Verpflichtungsantrag auf einen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
    Auf Verpflichtungsklagen ist § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.2003 - 6 C 19.02 -, juris Rn. 12; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 113 Rn. 109).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
    Unter "Chinese Walls" - der Begriff wird vor allem in der Finanzwelt benutzt - versteht man hinreichende technische und organisatorische Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit von Informationen zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2011 - VII-Verg 8/11 -, juris Rn. 47).
  • BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02

    Zulässigkeit der Berichtigung einer Parteibezeichnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
    Die Bezeichnung einer Partei allein ist für die Parteistellung nicht ausschlaggebend (vgl. BGH, Beschl. v. 03.06.2003 - X ZB 47/02 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
    Die fehlerhafte Bezeichnung einer Partei schadet nicht, wenn in Anbetracht der Umstände keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten bestehen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 04.02.2014 - 3 S 147/12 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verneinung des Vorliegens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
    Auch eine Parteibezeichnung in einer Klageschrift ist grundsätzlich auslegungsfähig; in diesem Zusammenhang ist auf das Verständnis aus der Sicht der Empfänger, also des Gerichts und des Beklagten, abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.03.2001 - 8 B 262.00 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 04.05.1972 - III ZR 171/68

    Montanunionvertrag (Importschrott)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
    Neben dem Primärrechtsschutz können wegen einer verschuldeten Geheimnisoffenbarung auch Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden, soweit durch diese Schäden kausal verursacht wurden (vgl. Schneider, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 2. EL April 2022, § 30 VwVfG Rn. 8; BGH, Urt. v. 04.05.1972 - III ZR 171/68 -, juris Rn. 26).
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